Welche Anforderungen gibt es an den Schrank zur Aufbewahrung der Munition?
Für die Aufbewahrung von Munition gibt es im deutschen Waffenrecht (§ 36 WaffG in Verbindung mit § 13 AWaffV) klare, aber im Vergleich zu Schusswaffen deutlich geringere Mindestanforderungen.
Grundsätzlich haben Sie als Sportschütze zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Munition legal lagern können:
Möglichkeit 1: Die gemeinsame Lagerung im Waffenschrank (Klasse 0 oder 1)
Wenn Sie, wie zuvor empfohlen, einen modernen Waffenschrank des Widerstandsgrads 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 besitzen, ist die Sache sehr einfach:
- Keine Trennung nötig: Sie dürfen die Munition zusammen mit den Waffen im selben ungetrennten Innenraum lagern. Ein separates, abschließbares Innenfach ist bei diesen Schränken rechtlich nicht mehr erforderlich.
- Die goldene Regel: Die Waffen dürfen unter keinen Umständen geladen sein! (Patronenlager und eingeführte Magazine müssen zwingend leer sein). Die Munition darf in Schachteln, Kisten oder lose neben den Waffen im Tresor liegen.
(Hinweis zum Altbesitz: Wer noch alte A- oder B-Schränke nutzt, darf Waffen und Munition in der Regel NICHT zusammenlegen. Hier muss die Munition in ein separates, abschließbares Innenfach oder in einen extra Schrank).
Möglichkeit 2: Ein separater Munitionsschrank (Die Mindestanforderung)
Wenn Ihr Waffenschrank voll ist oder Sie große Mengen Munition lagern (was bei Sportschützen schnell passiert), können Sie die Munition in einem separaten Behältnis aufbewahren. Hierfür gelten folgende Mindestanforderungen:
- Das Material: Es muss sich um ein Stahlblechbehältnis handeln. Holzkisten, Plastikboxen oder normale Kleiderschränke sind nicht zulässig.
- Das Schloss: Das Gesetz fordert zwingend ein Schwenkriegelschloss oder eine gleichwertige Verschlussvorrichtung (z. B. ein Stangenriegelschloss).
- In der Praxis: Ein handelsüblicher, abschließbarer Akten- oder Spindschrank aus Stahlblech aus dem Baumarkt oder Bürofachhandel reicht völlig aus, sofern er ein solches Schloss besitzt. Ein einfaches Vorhängeschloss an einer Blechkiste reicht den meisten Behörden nicht als "gleichwertig".
⚠️ Achtung: Die Schlüsselfalle beim Munitionsschrank!
Wenn Sie sich für einen separaten Blechschrank für die Munition entscheiden, stehen Sie wieder vor dem Schlüsselproblem (siehe vorherige Antwort). Auch der Schlüssel für den Munitionsschrank darf nicht einfach in die Schreibtischschublade gelegt werden!
Der geniale und legale Praxis-Tipp für Sportschützen:
- Kaufen Sie einen günstigen Stahlblechschrank mit normalem Schlüssel für die Munition.
- Legen Sie den Schlüssel für diesen Munitionsschrank in Ihren großen Waffenschrank (Klasse 0 oder 1), der idealerweise ein elektronisches Zahlenschloss hat.
- Warum das funktioniert: Der Waffenschrank (Klasse 0/1) hat einen viel höheren Sicherheitsstandard als der Blechschrank. Damit ist der Schlüssel für die Munition absolut gesetzeskonform aufbewahrt, und Sie haben kein Versteck-Risiko.
Weitere praktische Hinweise zur Munitionslagerung:
- Gewicht beachten: Munition ist extrem schwer (besonders Schrotpatronen oder große Mengen Kurzwaffenmunition). Achten Sie bei Blechschränken auf die Traglast der Einlegeböden, sonst biegen diese schnell durch.
- Trocken lagern: Munition sollte trocken und bei möglichst konstanten Temperaturen gelagert werden, um Korrosion und Zündversager zu vermeiden. Ein feuchter Keller ist oft ungeeignet.
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Alle hier gemachten Angaben beziehen sich auf das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und gelten für deren Bundesländer. Die bereitgestellten Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, sind jedoch ohne Gewähr auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.
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