Sportarten
In der Sektion Schusswaffen gibt es eine Vielzahl an Sport- und Schusswaffenarten,
bei denen auch die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind!
Druckluftwaffen
- sportliches Schießen mit Druckluftwaffe (Kurz- / Langwaffe) bis 7,5 Joule auf Zielscheiben
Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre,
mit Ausnahmegenehmigungen auch 10 Jahre.
Druckluftwaffen sind in Deutschland bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen
ab 18 Jahren frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Das Führen von
Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit setzt einen Waffenschein voraus.
Kleinkaliber 
- Sportliches Schießen mit Kaliber .22 lfB (KK / Randfeuerzündung) mit Kurz- / Langwaffe
Geschossen wird mit Pistole auf Zielscheibe in 25m oder 50m, mit Gewehr auf Zielscheibe in 50m oder 100m.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr ist das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut des zur Aufsichtsführung nach §11 der AWaffV berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen möglich. Es ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.
Großkaliber
- Sportliches Schießen mit Kaliber über .22 lfB (KK) mit Kurz- / Langwaffe
Als Großkaliber wird Munition über dem Kaliber .22 (5,6 Millimeter) mit Zentralfeuerzündung bezeichnet.
Das sportliche Schießen mit großkalibrigen Waffen ist ab dem 18. Lebensjahr gestattet.
Wurfscheibenschießen
- sportliches Schießen mit Flinten und Schrotmunition auf Wurftauben
Bogenschießen
Das Bogensportangebot der Schießspotgemeinschaft Gnaschwitz e. V. ist derzeit Im Aufbau.